
Bester Monatszahler Aktienanalyse
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

Thesaurierende ETFs sind eine beliebte Anlageform, besonders in Deutschland. Seit der Investmentsteuerreform 2018 ist die Vorabbesteuerung ein wesentliches Element für Anleger, die in diese Art von Fonds investieren. Dieser Beitrag erklärt die Vorabbesteuerung und illustriert sie anhand einer Beispielrechnung.
Falls deine Fonds und/oder ETFs im Laufe des Jahres Gewinne erzielt haben, musst du am Anfang des nächsten Jahres Steuern zahlen. Die Höhe der Steuer wird durch die Vorabpauschale berechnet.
Die Höhe der Vorabpauschale wird durch das allgemeine Zinsniveau beeinflusst. Im Gegensatz zum Basiszins, den das Finanzministerium zu Beginn des Jahres bekannt gab. Er basiert auf die derzeitigen Renditen von deutschen Staatsanleihen. Aufgrund der Tatsache, dass der Basiszins in den letzten Jahren null oder sogar negativ war, war auch die Vorabpauschale in diesen Jahren null. Dadurch mussten man zum Jahresanfang keine Steuern zahlen, selbst wenn der ETF im Vorjahr Gewinne erzielt hatte.
Für das Jahr 2023 bleibt der Basiszins und die Vorabpauschale über null, da die Europäische Zentralbank seit dem Sommer 2022 mehrmals die Zinsen erhöht hat. Für 2023 beträgt der Basiszins 2,55 Prozent. Das bedeutet, dass Anfang 2024 ein Vorabpauschale fällig wird, wenn dein ETF im Jahr 2023 Gewinne erzielt hat. Für 2023 beträgt die Vorabpauschale für einen Aktien-ETF mit einem Fondsvolumen von 10.000 Euro höchstens knapp 180 Euro.
Merke: Die Vorabpauschale selbst ist keine Steuer. Stattdessen ist sie lediglich der Wert, auf den die Steuer berechnet wird. Aus diesem Grund musst du 25 Prozent der Vorabpauschale als Abgeltungssteuer bezahlen. Zusätzlich gibt es den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, wenn du ein Mitglied der Kirche bist. Wenn ein ETF oder Fonds hauptsächlich in Aktien investiert, können 30 Prozent der Vorabpauschale von der Steuer abgezogen werden, was als Teilfreistellung bekannt ist. Für das Fondsvolumen von 10.000 Euro fallen dann maximal bis zu 36 Euro Steuern auf die Vorabpauschale im Jahr 2023.
Es besteht die Möglichkeit, dass die anfallenden Steuern deutlich geringer ausfallen. Das ist der Fall, wenn der Gewinn des ETF niedriger ist als die Vorabpauschale (lediglich auf den Betrag werden Steuern fällig) oder falls der ETF im Laufe des Jahres keinen Gewinn erzielt hat, wird keine Steuer berechnet. Die konkrete Berechnung und Versteuerung übernimmt dein Depotanbieter. Du solltest aber dafür sorgen, dass im Januar genügend Guthaben auf dem jeweiligen Verrechnungskonto vorhanden ist. Denn davon werden die Steuer abgebucht.

Verschiedene Seiten bieten einen Rechner an, um einen Überblick zu haben wie hoch die Vorabsteuern ausfallen werden. Der Vorabpauschalen-Rechner von Finanzfluss kann dir zum Beispiel dabei helfen. Damit erfährt man, wie viel Guthaben auf dem Konto sein sollten, um die Steuer für die Fonds oder ETF in jedem Fall abzudecken.

Ein Teil der Vorabpauschale ist steuerfrei, je nachdem, in welche Vermögenswerte dein Fonds/ETF investieren. Normalerweise sind nur Aktienfonds oder andere Fonds für ETF-Anleger und -Anleger von Interesse. Insgesamt werden diese Gruppen unterteilt in:

Die Zahlung der Steuer auf die Vorabpauschale erfolgt immer im Januar des folgenden Jahres. Du musst sie also im Januar 2024 für 2023 bezahlen. Die Steuer wird wie oben erwähnt von deinem Depotanbieter automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht. Dies geschieht normalerweise in den ersten Wochen des Monats Januar.
Alternativ kannst du für 2024 einen entsprechenden Freistellungsauftrag einreichen. Im aktuellen Jahr hast du die Möglichkeit, dies zu tun. Der Freistellungsauftrag kann bei den meisten Depotanbietern bequem online erstellt werden. Denk daran, dass du bei allen Banken nicht mehr als 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) hast.
Falls dein Konto nicht ausreichend für den Steuerabzug gedeckt ist, verhalten sich die Depotanbieter unterschiedlich. In einigen Fällen wird dein Konto entsprechend ins Minus gehen und du wirst gebeten, es wieder auszugleichen. Es besteht die Möglichkeit, dass du je nach Anbieter einen Dispozins auf das Negativguthaben zahlen musst. Andere Anbieter die die Steuer bei dir nicht abbuchen konnten, informieren die Finanzbehörden darüber. Anschließend wird die Vorabpauschale mit der Steuererklärung für 2024 abgerechnet.
Wenn dein Broker im Ausland ist und nicht mit dem deutschen Finanzamt kommuniziert, muss man sich selber um die Versteuerung der Vorabpauschale in der Steuererklärung 2024 kümmern.
Um die Vorabpauschale zu bestimmen, errechnet der Fondsanbieter zunächst den sogenannten Basisertrag. Dafür muss er den Wert der Fondsanteile zum Beginn des Steuerjahres kennen und diesen mit dem Basiszins sowie dem Faktor 0,7 multiplizieren.
Das bedeutet:
Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023 x Basiszins x 0,7
Seit dem Jahr 2017 ist es möglich, den Basiszins für Bundeswertpapiere mit einer jährlichen Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren direkt aus der Zeitreihe der Bundesbank zu entnehmen. Der Basiszins für Berechnungen im Jahr 2023 beträgt 2,55 %. Wenn der Basisertrag niedriger ist als die Wertsteigerung, die der Fonds innerhalb eines Jahres erzielt hat, entspricht er der Vorabpauschale. Ein Beispiel für einen thesaurierenden Fonds, der Dividenden spart:

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 9.500 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wertzuwachs: 500 €
Basisertrag = 9.500 € x 2,55 % x 0,7 = 169,57 €
Weil der Basisertrag kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr, dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale.
Sollte die Wertsteigerung dagegen geringer ausfallen als der Basisertrag, gilt sie als Vorabpauschale. Oder anders gesagt: Was Du hier errechnet hast, ist der maximale zu besteuernde Betrag.
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 9.500 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 9.600 €
Wertzuwachs: 100 €
Basisertrag = 9.500 € x 2,55 % x 0,7 = 169,57 €
Weil der Basisertrag größer ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr, dient der Wertzuwachs als zu versteuernde Vorabpauschale.
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 9.500 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 9.500 €
Wertzuwachs: 0 €
Basisertrag = 9.500 € x 2,55 % x 0,7 = 169,57 €
Der Wertzuwachs der Fondsanteile beträgt 0 Euro. Er ist damit kleiner als der Basisertrag. Die Vorabpauschale beträgt 0 Euro. Es fällt keine Steuer an. Gleiches gilt bei einer negativen Wertentwicklung.
Sollten Fondsanteile zum Jahresende so viel wert sein wie am Anfang oder an Wert verlieren, so ist die Vorabpauschale gleich null.
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 9.500 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wertzuwachs: 500 €
Ausschüttungen: 175 €
Basisertrag = 9.500 € x 2,55 % x 0,7 = 169,57 €
Weil der Basisertrag kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile im Jahr, dient der Basisertrag gleichzeitig als zu versteuernde Vorabpauschale. Die Dividendenausschüttungen in Höhe von 175 € werden auf die Vorabpauschale angerechnet. Die Dividende ist größer als der Basisertrag, somit wird nur die Dividende besteuert. Sollte der Basisertrag höher ausfallen, werden die Ausschüttungen angerechnet und die verbleibende Differenz ist die zu versteuernde Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale wird auch teilweise berechnet, wenn Anleger einen Fondsanteil erst im Laufe des Jahres kaufen oder im Sparplan häufig ansparen. Die Pauschale reduziert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht.
Du musst nur einen Teil der Vorabpauschale oder Dividende versteuern. Es wird auch von einer Teilfreistellung gesprochen.
Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent. Die frühere Praxis, dass Anleger Teile der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen konnten, wurde durch die Teilfreistellung abgelöst.
Zu Rechnung I: In der obigen Rechnung handelt es sich um einen Aktien-ETF, somit zahlt man die 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag nur auf 70 Prozent der Pauschale, in diesem Fall also auf 118,70 Euro.
169,57 € x 0,7 = 118,70 €

Achtung: Es handelt sich hier ausschließlich um die Meinung des Autors und nicht um eine Anlageberatung!
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